Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung kann jeder festlegen, welche ärztliche Behandlung er für bestimmte Situationen einfordert oder ablehnt. Am besten ist es, das Schriftstück in Zeiten guter Gesundheit zu verfassen.
Ob Unfall, unheilbare Krankheit oder Demenz – in manchen Situationen können Betroffene nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden. Für solche Fälle empfiehlt es sich, seine Wünsche vorab zu formulieren. Möglich ist das in einer Patientenverfügung, erklärt die Stiftung Warentest. Gibt es keine Verfügung, entscheiden Ärzte darüber, was gemacht wird. Hat der Patient aber seinen Willen niedergeschriebenen, müssen die Mediziner das respektieren. Das gilt selbst dann, wenn sie der Meinung sind, dass eine bestimmte Behandlung medizinisch sinnvoll wäre.
Allerdings reichen ein paar vage Vorgaben in der Regel nicht aus. Denn die Angaben in der Verfügung sollten möglichst genau sein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat (Az.: XII 61/16). Ein allgemeiner Wunsch, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen erfolgen sollen, reichte den Richtern nicht. Ihre Wünsche sollten die Verfasser also möglichst exakt beschreiben. Schließlich entscheiden Ärzte unter Umständen über Leben und Tod.
Eine Patientenverfügung sollte etwa folgende Fragen beantworten:
- Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden?
- Soll eine künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung eingestellt werden?
Wer sich vor dem Schreiben beraten lassen möchte, kann sich zum Beispiel an seinen Hausarzt wenden. Allerdings kostet die Beratung unter Umständen Geld.
Mit Verwandten und Freunden über Patientenverfügung sprechen
Die Verfügung muss schriftlich erstellt werden und die Unterschrift des Patienten tragen. Ob das Dokument handschriftlich, am Computer oder mit der Schreibmaschine erstellt wurde, spielt keine Rolle. Gut ist es, wenn jemand bestätigen kann, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Unterschrift im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Wichtig ist außerdem, dass die Verfügung leicht zu finden ist. Angehörige oder Freunde sollten wissen, dass es das Dokument gibt und wo es liegt.
Quelle: dpa/tmn