Vorsorgevollmachten sollten möglichst präzise erstellt werden.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie schnell das eigene Schicksal in den Händen anderer Menschen liegen kann. Auch nach einer anderen plötzlichen Krankheit oder nach einem Unfall ist unter Umständen keine Handlungsfähigkeit mehr gegeben. Viele glauben, dass in einer solchen Situation automatisch die Angehörigen in der Verantwortung sind. Doch die Rechtslage sieht anders aus. Tatsächlich kann im Ernstfall eine Betreuungsverfügung notwendig sein, ansonsten wird eine gerichtliche Betreuung mit fremden Personen eingerichtet. Dabei gilt: Je präziser die Dokumente formuliert sind, desto hilfreicher sind sie.
Spezialisierte Rechtsanwälte können beim Wortlaut unterstützen
In einer Vorsorgevollmacht kann mit der richtigen Formulierung eine gerichtliche Betreuung weitgehend vermieden werden. Im Einzelnen kann dabei festgelegt werden, wer für eine andere Person was entscheiden darf. Dazu zählen in der Regel geschäftliche, medizinische und persönliche Angelegenheiten. So kann mit der Vorsorgevollmacht beispielsweise ein Konto aufgelöst werden. Auch Genehmigungen zu Operationen sind möglich oder die Entscheidung für den Umzug ins Pflegeheim.
Welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind, gehört dagegen in eine gesonderte Patientenverfügung. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt so auch im Ernstfall gewahrt. Generell ist Vorsicht geboten, denn Fehler in den Formulierungen oder ein arglos ausgewählter Bevollmächtigter können weitreichende Probleme nach sich ziehen. Juristischer Rat ist daher unabdingbar. Spezialisierte Rechtsanwälte helfen dabei, vorsorgliche Verfügungen individuell für die jeweilige Lebenssituation zu erstellen. Rechtsschutzversicherte sollten daher überprüfen, ob ihr Vertrag entsprechende Angebote enthält oder sie hinzugewählt werden können.
Spezielle Rechtsschutzpakete diverser Versicherungen decken diesen Service ab. Unterstützung im Auftrag der Versicherung bieten Juristen auch dann, wenn ein Antrag beispielsweise von der gesetzlichen Krankenkasse, der Rentenbehörde oder einem sonstigen Sozialrechtsträger abgelehnt wurde. Sehr häufig kommt der Fall vor, dass ein beantragter Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) abschlägig beschieden wird. Einfach einen Neuantrag zu stellen macht hier keinen Sinn, stattdessen sollte man Widerspruch gegen das Gutachten einlegen. djd