Krankenkassenbeitrag im Ruhestand: Wer zahlt was?

Im aktiven Beschäftigungsverhältnis teilen sich Arbeitgeber und Beschäftigte Krankenversicherungsbeiträge. Aber wie ist das im Ruhestand? Hier ist die Teilung nicht immer selbstverständlich.

Für pflichtversicherte Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt die Rentenversicherung automatisch den halben Krankenversicherungsbeitrag. Das gilt sowohl für den aktuell geltenden allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent als auch für den kassenabhängigen, individuellen Zusatzbeitrag.

Anders sieht es bei all jenen Ruheständlern aus, die privat oder freiwillig krankenversichert sind. Sie erhalten die Unterstützung für die Krankenversicherung nicht automatisch, können auf Antrag aber einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) empfiehlt privat oder freiwillig Versicherten daher, diesen Antrag gleich mit dem Rentenantrag vor Renteneintritt zu stellen.

Auch Rentner zahlen Beiträge zur Krankenversicherung. Foto: dpa-tmn/Alexander Heinl

Kostenlose Broschüre hilft beim Überblick

Der Zuschuss beträgt nach Bewilligung des Antrags bei freiwillig Versicherten – genau wie bei Pflichtversicherten auch – genau die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Die absolute Höhe hängt daher vom individuellen Zusatzbeitrag und der Bruttorente des Ruheständlers ab.

Bei privat versicherten Rentnerinnen und Rentnern orientiert sich der Zuschuss ebenfalls an den Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Unterstützung beläuft sich auf den halben allgemeinen Beitragssatz (7,3 Prozent) und den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen (1,25 Prozent), den sie mit ihrer Bruttorente zu entrichten hätten. Der Zuschuss kann laut DRV allerdings auf maximal die Hälfte der tatsächlichen Versicherungsprämie begrenzt werden, sofern diese höher ausfällt.

Sämtliche wichtigen Informationen zum Thema bündelt auch die Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“, die am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 10 00 48 00 bestellt oder auf der DRV-Webseite heruntergeladen werden kann.

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Tipp des Monats

Osteoporose vorbeugen: Bewegung macht die Knochen stabiler

Damit die Knochen stark bleiben, braucht es nicht nur eine Ernährung, in der ordentlich Calcium steckt. Warum auch Bewegung so wichtig ist.

Knochen müssen regelmäßig belastet werden, um stabil zu bleiben und weniger schnell zu brechen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hin. Belastung für die Knochen heißt: Bewegung.

Ob Fußballtraining, Joggen, Pilates oder Radfahren: Vor allem dann, wenn es sportlich wird, regt Bewegung den Knochenstoffwechsel an.

„Dies geschieht durch die Muskeln, die am Knochen ziehen. Sie geben das Signal, mehr Calcium in das Skelettsystem zu transportieren und einzulagern“, so Prof. Uwe Maus von der DGOU. Dadurch gewinnen die Knochen an Stabilität – und auch Osteoporose wird vorgebeugt.

Auch die Ernährung zahlt auf die Knochenstärke ein

Besonders wichtig ist Sport übrigens für Kinder und Jugendliche. Denn bei ihnen baut sich die Knochenmasse noch auf.

Ganz ohne die Ernährung geht es aber nicht. Wichtig ist daher, reichlich Calcium zu sich zu nehmen – etwa durch Lebensmittel wie Milch, Hartkäse, Mineralwasser oder Spinat. Damit der Körper das gut verwerten kann, braucht es Vitamin D. Das bildet der Körper mithilfe von Sonnenlicht, es steckt aber auch in fettem Seefisch wie Hering oder Lachs.