Informationen zur Grundrente
VdK-Kreisverband Bayreuth berät seine Mitglieder bei individuellen Fragen.
Die Einführung der Grundrente seit Beginn dieses Jahres ist ein wichtiger Schritt gegen Altersarmut, den der Sozialverband VdK schon seit Jahren gefordert hatte. 1,3 Millionen Neu- und Bestandsrentner werden vom Grundrentenzuschlag profitieren.
Durchschnittlich liegt dieser bei 75 Euro, höchstens aber bei ca. 420 Euro monatlich. Die Berechnung, die von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) vorgenommen wird, ist kompliziert. Deshalb wird der Zuschlag erst ab frühestens Mitte 2021 ausgezahlt, und es kann bis Ende 2022 dauern, bis alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner die Zahlungen erhalten. Wichtig zu wissen: Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden, sondern wird von der DRV ermittelt und rückwirkend ausgezahlt.
VdK-Kreisgeschäftsführer Christian Hartmann erklärt die teilweise sehr unterschiedliche Zuschlagshöhe: „Dies liegt vor allem an der Höhe der persönlichen Grundrentenzeiten. Grundsätzlich sind mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge in die DRV nötig. Auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Zeiten des Bezugs bestimmter Sozialleistungen zählen dazu. Außerdem ist wichtig, wie viele Entgeltpunkte jemand in jedem Kalendermonat seines Erwerbslebens erwirtschaftet haben. Ob der Grundrentenzuschlag ausbezahlt wird, hängt dann noch vom Haushaltseinkommen ab, also nicht nur von der individuellen DRV-Rente. Herangezogen werden dafür weiteren Einkommen und das des Partners.
Komplizierte Berechnung
Deshalb kann der exakte Betrag eines zu erwartenden Grundrentenzuschlags leider nicht einfach ausgerechnet werden, da die Rentenauskunft hierfür noch nicht genügend Informationen liefert.“ Der Sozialverband VdK hat vorgeschlagen, dass die Deutsche Rentenversicherung die regelmäßigen Rentenauskünfte an Ihre Versicherten in Zukunft um diese wichtige Information erweitern soll.
Für den Grundrentenzuschlag ist kein eigener Antrag notwendig. Da muss sich jeder gedulden, bis die Post von der Rentenversicherung kommt. Anders sieht es aber aus, wenn aufgrund des geringen Einkommens ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht. „Hier müssen Sie selbst aktiv werden und einen Grundsicherungsantrag bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer Stadtverwaltung stellen“, rät VdK-Kreisgeschäftsführer Christian Hartmann. Bei der Grundsicherung stehen im Wesentlichen ein monatlicher Regelbedarf von 446 Euro und die Kosten der Unterkunft für eine Wohnung in angemessener Größe zu.
Was viele nicht wissen: Mit dem Start der Grundrente Anfang 2021 ist auch eine neue Freibetragsregelung für Grundsicherung im Alter in Kraft getreten. Damit können für einige erheblich höhere Auszahlbeträge herauskommen. VdK-Kreisgeschäftsführer Christian Hartmann: „Werden voraussichtlich 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht, haben Sie als Grundsicherungsberechtigter einen zusätzlichen Freibetrag, der je nach Rentenhöhe im Jahr 2021 zwischen 100 und 223 Euro beträgt. Gut möglich, dass die Grundsicherung damit dann höher ausfällt als in den Vorjahren.“ Um hier Ansprüche zu sichern, die rückwirkend ausgezahlt werden, gilt jedoch das Datum des Antrags. „Deshalb sollten Sie hier so schnell wie möglich handeln und einen Antrag stellen.“
Ihnen ist das zu kompliziert? Verständlich! Der Sozialverband VdK hilft gerne bei Fragen zur Grundrente oder Grundsicherung.
VdK-Kreisgeschäftsstelle Bayreuth
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