"Im Notfall wird jedem Patienten geholfen"
Auch Patienten müssen Verantwortung übernehmen: Symptome nicht verschweigen
Das Klinikum Bayreuth und die Klinik Hohe Warte stehen derzeit vor der Herausforderung, die bestmögliche Versorgung für Patienten mit dem bestmöglichen Schutz für Patienten und Klinikpersonal zu vereinbaren. Es sind besondere Zeiten. Und die erfordern besondere Maßnahmen. Was ist erlaubt, was wird unternommen? Professor Dr. Thomas Rupprecht, Ärztlicher Direktor der Klinikum Bayreuth GmbH, beantwortet relevante Fragen zur medizinischen Versorgung. Das Wichtigste: Im Notfall wird jedem Patienten geholfen. Auch bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion.
Was muss ich bei medizinischen Notfällen beachten? Ist die Notaufnahme geöffnet?
Notfälle werden in den Notaufnahmen der Klinikum Bayreuth GmbH rund um die Uhr behandelt und versorgt. Das gilt auch für Notfälle, bei denen ein Corona-Verdacht besteht. Aber eben nur, wenn eine Notfallversorgung angebracht ist. Die Notaufnahme ist NICHT der richtige Ort für Menschen, die sich Sorgen machen, an Corona erkrankt zu sein. „Zum Schutz des medizinischen Personals – und das ist in dieser Situation enorm wichtig – bitten wir: Verschweigen Sie keine Symptome! Sie werden im Notfall auch als Corona-Verdachtsfall behandelt“, versichert Prof. Dr. Thomas Rupprecht. Ärztlicher Direktor der Klinikum Bayreuth GmbH. „Aber das Personal kann dann notwendige Schutzmaßnahmen einleiten, Patienten entsprechend isolieren und sich selbst und andere Patienten schützen. Das ist enorm wichtig, um handlungsfähig zu bleiben und eine Verbreitung so gut es geht einzudämmen.“
Was muss ich tun, wenn ich Symptome habe, die auf eine Infizierung mit dem Corona-Virus hindeuten?
Wer sich Sorgen macht oder Symptome feststellt, sollte keinesfalls direkt in die Praxis oder gar ins Krankenhaus fahren, sondern sich telefonisch mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst oder dem Hausarzt besprechen. Er wird klären, was zu tun ist.
Was passiert aktuell mit Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, die geplant bzw. notwendig sind?
Die Klinikum Bayreuth GmbH hat alle Untersuchungen und Eingriffe abgesagt, die sich ohne gravierende Nachteile für Patientinnen und Patienten verschieben lassen. Dies entspricht der Vorgabe des Bundesgesundheitsministeriums. Betroffene Patienten wurden und werden durch Mitarbeiter der Klinikum Bayreuth GmbH informiert. „Natürlich gibt es Behandlungen, die sich nicht verschieben lassen. Diese werden nach wie vor durchgeführt“, sagt Rupprecht. Ein Beispiel hierfür sind die ambulanten Behandlungen von Krebspatienten in der Strahlentherapie. „Alle Patienten, die eines unserer Häuser betreten, werden zu Krankheitssymptomen befragt und entsprechend ihres Risikos eingestuft. Auch hier gilt: Jede akut notwendige Behandlung ist gewährleistet, auch bei einem Verdacht auf Covid-19“, sagt Rupprecht.
Wie ist die aktuelle Besuchsregelung im Klinikum Bayreuth und in der Hohen Warte?
Bis auf weiteres sind an beiden Betriebsstätten grundsätzlich keine Besuche möglich. Ausnahmen können in begründeten Fällen bei Angehörigen Schwerstkranker und Sterbender oder bei Eltern von Kindern, die in der Kinderklinik behandelt werden, gemacht werden. Schwangere sind bei der Entbindung nicht allein, ihr Partner kann sie begleiten. Leider müssen auch hier im Anschluss Besuche unterbleiben. Alle Besucher werden am Eingang registriert und zu Symptomen befragt und bei Bedenken auch abgewiesen. „Das ist für Angehörige und Patienten eine oft belastende Situation, aber derzeitig unumgänglich“, sagt Rupprecht.