Verdienst neben der Rente.
Senioren, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben, dürfen auch 2022 bis zu 46 060 Euro hinzuverdienen, ohne dass ihre vorgezogene Altersrente gekürzt wird. „Die befristete Sonderregelung für hohe Hinzuverdienstgrenzen bei Frührentnern soll nun bis Ende 2022 gelten“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler den Beschluss von Bundestag und Bundesrat.
Ein über die Grenze hinausgehender Verdienst neben der Rente wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Senioren, die das reguläre Rentenalter bereits überschritten haben, sind von der Hinzuverdienstgrenze nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin ihre Rente beliebig aufbessern, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen. Unabhängig von der Grenze ist der Hinzuverdienst zu versteuern. Jedoch können auch bei einer Tätigkeit neben der Rente Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Kosten für Berufskleidung sowie Arbeitsmittel steuermindernd geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, Belege zu sammeln und am Jahresende zusammenzurechnen, rät Karbe-Geßler. dpa