Anspruch auf den Grundrentenzuschlag.
Die Grundrente ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Anspruch auf den Grundrentenzuschlag haben Rentnerinnen und Rentner, die lange Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Im Juli werden nun die ersten Bescheide verschickt.
Wer als sogenannter Neurentner ab dem Start der Versandaktion im Juli seinen Rentenbescheid erhält, bekommt darin auch die Information, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht. Für alle, die ihren Rentenbescheid früher erhalten haben, wird der Anspruch auf den Grundrentenzuschlag gesondert geprüft. Begonnen wird mit den ältesten Jahrgängen, es folgen dann schrittweise die jüngeren Jahrgänge. Die letzten Fälle werden bis Ende 2022 aufgerufen.
Ergibt die Prüfung, dass ein Anspruch besteht, erhalten die Betroffenen einen neuen Rentenbescheid. In diesem wird auch über die Höhe des Zuschlages informiert. Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. Wer keinen Anspruch auf einen Zuschlag hat, erhält auch keinen Bescheid.
Nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums können rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner mit einem Zuschlag in Höhe von durchschnittlich 75 Euro im Monat rechnen. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Die Prüfung durch die Rentenversicherung erfolgt automatisch, ebenso die Auszahlung. dpa