Verbraucherschützer halten Hörgeräteversicherungen oftmals für überflüssig. Doch es gibt Fälle, für die sich eine Absicherung grundsätzlich lohnt.
Hamburg Hörgeräte sind empfindlich und teuer. Fällt eines zu Boden, kann es kaputt gehen. Lohnt sich für solche und andere Fälle eine Hörgeräteversicherung? Das ist eine Frage, die sich viele stellen dürften.
Der Verbraucherschutz ist skeptisch. „Oftmals lohnt sich eine Hörgeräteversicherung nicht“, sagt Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten in Hamburg. Vor allem, wenn die Krankenkasse die Kosten für das Hörgerät ohne Eigenbeteiligung des oder der Versicherten komplett übernimmt, ergebe eine entsprechende Police keinen Sinn: „In einem solchen Fall kommt die Kasse auch für Reparaturen und für die Wartung auf.“
Hinzu kommt: Gesetzlich Versicherte können laut Stiftung Warentest zumeist alle sechs Jahre eine Folgeversorgung beanspruchen – sprich: ein neues Hörgerät. Verschlechtert sich das Hören, ist dies auch eher möglich.
Gedeckelte Kostenübernahme bei Anschaffung
Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen zumeist pro Hörgerät Kosten von 685 Euro sowie eine Pauschale für individuell gefertigte Ohrstücke in Höhe von 33,50 Euro. Auch eine Servicepauschale für Reparaturarbeiten von rund 125 Euro übernehmen die Kassen.
Es gibt aber auch Versicherte, die ein höherwertigeres, optisch ansprechenderes und damit teureres Hörgerät möchten. In dem Fall müssen Versicherte eine hohe Zuzahlung leisten. Dann kann es sich unter Umständen lohnen, wenn sich Versicherte in puncto Totalschaden oder Verlust absichern.
„Ob dies aber unbedingt eine Hörgeräteversicherung sein muss, sei dahingestellt“, sagt Böhne. Besser ist es aus ihrer Sicht, für den Fall der Fälle einen bestimmten Betrag beiseite zu legen.
Wichtig zu wissen: Der Anbieter einer Hörgeräteversicherung zahlt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zufolge nicht, wenn der oder die Versicherte eine andere Versicherung – etwa Haftpflicht oder Hausrat – in Anspruch nehmen kann.
Selbstbeteiligung im Versicherungsfall
Kommt es nun zum Schadens- oder Verlustfall, müssen Versicherte oftmals einen Teil der Kosten übernehmen. „Eine solche Selbstbeteiligung ist in den meisten Tarifen vorgesehen“, sagt Verbraucherschützerin Böhne. Auch das wirft aus ihrer Sicht die Frage auf, ob sich der Abschluss einer Hörgeräteversicherung unter dem Strich lohnt.
Oftmals leistet der Versicherer innerhalb der Vertragslaufzeit laut Bafin nur einmal pro Schadenskategorie. Das bedeutet: Geht innerhalb der Vertragslaufzeit von beispielsweise drei Jahren das Hörgerät zweimal kaputt, kommt im Zweifelsfall der Versicherer für den zweiten Fall nicht auf. Bei Herstellungsfehlern zahlt die Police grundsätzlich nicht. Kunden können dann die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen.
Entscheiden sich Kunden für einen Versicherungsabschluss, ist eine Sache grundlegend wichtig: „Kunden sollten mit dem Anbieter in jedem Fall eine Neuwertentschädigung des Hörgeräts im Fall eines Verlustes vereinbaren – und keine Zeitwertentschädigung“, rät Böhne. dpa
Wenn Sie unsere Webseite nutzen, kann Ihre Systemsoftware Informationen in Form von Cookies oder anderen Technologien von uns und Dritten abrufen oder speichern, um z.B. die gewünschte Funktion der Website zu gewährleisten. Durch diese Informationen werden Sie nicht direkt identifiziert. Die Informationen (z.B. IP-Adresse) nutzen wir, um personalisierte Werbung anzuzeigen, mit Hilfe von Nutzungsanalyse Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen zu gewinnen sowie den Erfolg unseres Marketings zu messen (Conversionmessung). Wenn Sie den Button „Alles akzeptieren“ anklicken, stimmen Sie gem. § 25 Abs. 1 TDDDG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu, dass Ihre Informationen wie beschrieben verwendet werden. Sie können sich entscheiden, bestimmte Arten von Cookies nicht zuzulassen, soweit es sich nicht um (technisch) unbedingt erforderliche Cookies handelt. Über den Button „Dienste verwalten“ können Sie mehr über die eingesetzten Tools erfahren und Ihre Wunscheinstellungen vornehmen.
Damit die Knochen stark bleiben, braucht es nicht nur eine Ernährung, in der ordentlich Calcium steckt. Warum auch Bewegung so wichtig ist.
Knochen müssen regelmäßig belastet werden, um stabil zu bleiben und weniger schnell zu brechen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hin. Belastung für die Knochen heißt: Bewegung.
Ob Fußballtraining, Joggen, Pilates oder Radfahren: Vor allem dann, wenn es sportlich wird, regt Bewegung den Knochenstoffwechsel an.
„Dies geschieht durch die Muskeln, die am Knochen ziehen. Sie geben das Signal, mehr Calcium in das Skelettsystem zu transportieren und einzulagern“, so Prof. Uwe Maus von der DGOU. Dadurch gewinnen die Knochen an Stabilität – und auch Osteoporose wird vorgebeugt.
Auch die Ernährung zahlt auf die Knochenstärke ein
Besonders wichtig ist Sport übrigens für Kinder und Jugendliche. Denn bei ihnen baut sich die Knochenmasse noch auf.
Ganz ohne die Ernährung geht es aber nicht. Wichtig ist daher, reichlich Calcium zu sich zu nehmen – etwa durch Lebensmittel wie Milch, Hartkäse, Mineralwasser oder Spinat. Damit der Körper das gut verwerten kann, braucht es Vitamin D. Das bildet der Körper mithilfe von Sonnenlicht, es steckt aber auch in fettem Seefisch wie Hering oder Lachs.