Kurze Wege sorgen beim Fruchtgarten Bayreuth für den besonderen Geschmack.
Jetzt ist Erdbeer-Zeit: Zu keiner anderen Zeit schmecken die süßen Früchte besser als jetzt. Wer ganz besonders geschmackvolle und frische Erdbeeren möchte, sollte im Genussmarktplatz im Fruchtgarten Bayreuth vorbeischauen.
„Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit Bauer Reinhart aus dem Steigerwald zusammen“, sagt Fruchtgarten-Inhaber Marco Kübler. Diese verlässliche Bezugsquelle hat gleich mehrere Vorteile: „Zum einen kennen wir den Anbau und die Zuverlässigkeit von Bauer Reinhart, zum anderen kommen die Erdbeeren dank der kurzen Wege mit optimaler Frische zu uns.“ Im Genussmarktplatz werden die Erdbeeren dann im großen, begehbaren Kühlhaus bei optimalen Bedingungen gelagert. Allerdings nicht lange, denn die Belieferung aus dem Steigerwald erfolgt täglich – gestern noch auf dem Feld, heute schon im Einkaufswagen…
Die Qualität von Obst und Gemüse im Fruchtgarten Bayreuth ist vor allem deshalb so groß, weil von hier aus auch die Gastronomie in der Region beliefert wird, die besonderen Wert auf Frische und Qualität legt. „Diese Zusammenarbeit sorgt auch für einen großen Umschlag, von dem alle Kundinnen und Kunden unseres Genussmarktplatzes profitieren“, so Marco Kübler.
Nicht nur für Obst und Gemüse ist der Markt in der Ritter-von-Eitzenberger-Straße 9 eine gute Adresse. Noch größer, noch besser, mit noch mehr Auswahl präsentiert sich der Genussmarktplatz am neuen Standort im Industriegebiet Ost. Gerade Freunde der asiatische und der mediterranen Küche finden hier – neben dem großen Obst- und Gemüse-Sortiment – eine große Vielfalt an Produkten, die für den authentischen Geschmack notwendig, aber nicht überall zu bekommen sind.
Fruchtgarten Bayreuth
Ritter-von-Eitzenberger-Straße 9
95448 Bayreuth
Telefon: 0921 16333013
www.fruchtgarten-bayreuth.de
NEUE ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Samstag 8.30 bis 14.00 Uhr
ANGEBOT
Garnelen 41/50 geschält/entdarmt
1 kg (Abtropfgew. 700 g)
nur 8,55 Euro
Angebot gültig bis 9. Juni 2022.
Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen.