Es gibt keine dummen Fragen – vor allem nicht, wenn es um die Bestattungsvorsorge geht
In einer kleinen Serie beantwortet HIMML Vorsorge, Partner von „Vorteilhaft leben“, die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einer Bestattungsvorsorge immer wieder gestellt werden.
Was passiert, wenn ein Vorsorgender wegzieht?
Möchte der Vorsorgende den Beisetzungsort nicht ändern, kümmern wir uns im Sterbefall um die Überführung vom Wohnort zum Beisetzungsort und regeln alle weiteren festgelegten Abläufe wie geplant. Genauso ist es möglich, die Bestattungsvorsorge auf den neuen Wohnort anzupassen und wir koordinieren alle notwendigen Maßnahmen in diesem Zusammenhang von Bayreuth aus. Selbstverständlich kann die Bestattungsvorsorge in einem solchen Fall auch formlos gekündigt und ein Neuvertrag mit einem Bestatter am neuen Wohnort geschlossen werden. Eventuell hinterlegte Geldmittel sind der jeweiligen Person zugeordnet, unabhängig vom Bestattungsinstitut angelegt und können folglich mit umziehen.
Kann eine Vorsorge gekündigt werden?
Selbstverständlich: Der Vorsorgende kann zu Lebzeiten jederzeit seinen Vorsorgevertrag kündigen.
Kann ein Sozialhilfeempfänger eine Bestattungsvorsorge abschließen?
Personen, die Grundsicherung erhalten, werden sich schwertun, die notwendigen Gelder für die dereinstige Bestattung anzusparen. Abgesehen davon kann diese Frage mit „Ja“ beantwortet werden. Im Rahmen des Schonvermögens von derzeit 10.000 Euro steht es demjenigen frei, angespartes Geld aus der Grundsicherung für die Bestattungsvorsorge aufzuwenden. Allerdings ist zu beachten, ausreichende Gelder zur Umsetzung der Bestattungswünsche zu hinterlegen. Andernfalls können unter Umständen nicht alle Festlegungen realisiert werden. Am besten ist es, gar nicht erst so lange zu warten, sondern frühzeitig eine Bestattungsvorsorge zu finanzieren.
Kann man für eine Bestattungsvorsorge finanzielle Unterstützung beim Sozialamt beantragen?
Dies ist leider nicht möglich. Die Kosten für die dereinstige Bestattung müssen – wenn nicht bereits in der Vorsorge hinterlegt – von den Bestattungspflichtigen (z.B. Ehepartner, Kinder, etc.) getragen werden. Erhalten diese selbst Grundsicherung kann die Übernahme von Bestattungskosten durch das Amt beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass das Amt nur eine festgelegte Summe übernimmt, die bei der zuständigen Behörde erfragt werden kann. Leistungen, die über dieser Summe liegen, müssen von den bestattungspflichtigen Angehörigen selbst bezahlt werden.
Gehören eingezahlte Geldmittel zum Schonvermögen?
Wenn diese eindeutig zweckgebunden (z.B. durch eine Sterbegeldversicherung oder die Einzahlung auf ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG) und getrennt vom eigenen Vermögen für die dereinstige Bestattung eingezahlt wurden, dann sind diese Gelder vom Schonvermögen auszunehmen.
Kann man die Kosten einer Bestattungsvorsorge von der Steuer absetzten?
Dies ist unseres Wissens derzeit nicht möglich. Wir können jedoch keine steuerliche Beratung geben. Sollten Sie zu diesem Punkt eine entsprechende Beratung wünschen, kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater Ihrer Wahl.
„Natürlich gibt es darüber hinaus sicherlich noch viele weitere Fragen rund um die Bestattungsvorsorge“, meint Timothy Kolb, Leiter von HIMML Vorsorge. „Sollte jemand weitere Fragen haben, würden wir uns sehr über eine Kontaktaufnahme freuen, denn Aufklärung gehört zu den zentralen Aufgaben unseres Handelns. Wir freuen uns über einen Anruf, eine E-Mail oder auch einen persönlichen Besuch im Vorsorgebüro hier in der Friedrichstraße 1.“
Expertenkontakt
HIMML VORSORGE
Friedrichstraße 1
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 7577144