Einfache Steuererklärung nutzen
Durch unzählige Formulare wälzen, haufenweise Daten eingeben, bei zig Belegen den Überblick behalten: So kann die Erstellung einer Steuererklärung im Ruhestand aussehen. Muss sie aber nicht. Denn für all jene Rentnerinnen und Rentner, die nur begrenzt steuerrelevante Informationen teilen können, sieht die Finanzverwaltung eine vereinfachte Form der Steuererklärung vor.
Voraussetzung ist, dass Interessierte fit am Rechner sind. Der Grund: Die vereinfachte Steuererklärung ist lediglich papierlos übermittelbar. Zugänglich ist sie aber nur denjenigen, die außer inländischer Renten- oder Pensionseinkünfte, Kapitalerträge und Entgelte aus einem Minijob keine weiteren Einnahmen haben. Weil das Finanzamt diese Daten automatisch übermittelt bekommt, müssen Ruheständler deutlich weniger Daten selbst eintragen.
Allerdings können Sie auf den überschaubaren Formularen auch nur begrenzt steuerrelevante Ausgaben angeben, die die Steuerlast senken. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler zufolge können zum Beispiel Handwerkerleistungen angegeben werden. Für das Absetzen von Unterhaltszahlungen oder Krankheitskosten taugt die einfache Form nicht.
Zuerst Zugangsnummer beantragen
Rentnerinnen und Rentner finden die vereinfachte Steuererklärung unter einfach.elster.de. Wer seine Erklärung zum ersten Mal auf diese Art und Weise erledigen möchte, muss dort unter Angabe des Geburtsdatums und der persönlichen Identifikationsnummer zunächst eine Zugangsnummer beantragen, mit deren Hilfe die Erklärung anschließend bearbeitet werden kann. dpa