Glukosewert nicht bei laufendem Motor checken.
Wer im Auto seine Glukosewerte prüfen möchte, sollte das Fahrzeug am Straßenrand parken und den Motor ausstellen. Mal eben beim Warten an der roten Ampel bei laufendem Motor die Werte zu checken, kann ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen. Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hin.
Nur eine Ausnahme gibt es: „Ein kurzer Blick aufs Display zum Ablesen des Glukosewerts ist zulässig, sofern das Messgerät dazu nicht aufgenommen oder bedient werden muss“, sagt der Rechtsanwalt und DDG-Rechtsexperte Oliver Ebert. Er rät zu einer Handy-Halterung: Ein Tastendruck zum Einschalten des Displays wäre dann unproblematisch, sofern dies zu keiner Ablenkung führt.
„Wir raten jedoch davon ab, das Gerät mehrfach anzutippen oder zum Messwert zu scrollen“, sagt Ebert weiter. „Das absorbiert zu viel Aufmerksamkeit vom Verkehr.“
Besser ist: Wer einen Verdacht auf Unterzuckerung hat oder den Glukosewert einfach so überprüfen will, sollte das Auto parken oder die Warnblinkanlage einschalten und an den Straßenrand fahren. Dort schaltet man den Motor aus und kümmert sich in Ruhe um alles. dpa/tmn