Das Augenmerk des letzten Artikels dieser Serie von HIMML VORSORGE richtete sich auf einen der zentralen Punkte der Bestattungsvorsorge: die Festlegung der persönlichen Bausteine bzw. des gewünschten Ablaufes der dereinstigen Trauerfeier und Bestattung. Diesmal geht es um die Formulierung der „Willensbekundung“ und die Erstellung einer darauf abgestimmten Kostenübersicht.
Die grundlegende Definition aller relevanten Bausteine in Zusammenhang mit der geplanten Trauerfeierlichkeit und der anschließenden Beisetzung entfaltet erst dann ihr gesamtes Potenzial, wenn daraus eine ganz konkrete und für Dritte nachvollziehbare Handlungsanweisung entsteht. In der Regel vergehen viele Jahre, bis eine Bestattungsvorsorge zum Sterbefall wird. Tritt dieser dann ein, kann der zuständige Trauerberater alle relevanten Informationen und Anweisungen aus der „Willensbekundung“ entnehmen, hat innerhalb kürzester Zeit einen umfassenden Überblick zum gewünschten Ablauf und kann mit der konkreten Umsetzung beginnen. Diese Tatsache lässt erahnen, wie sehr Angehörige durch eine solch weitblickende Bestattungsvorsorge entlastet werden können.
Die Vorsorgeberater von HIMML VORSORGE sind sich selbstverständlich der zentralen Bedeutung dieser Willensbekundung bewusst. Unmittelbar nach geführtem Erstgespräch – und den hierbei festgelegten Bausteinen – erfolgt die Formulierung der Willensbekundung. Dieses Dokument kann man sich wie eine Art Testament vorstellen, welches den Willen des Vorsorgenden in Bezug auf die Umsetzung der Trauerfeier und Beisetzung eindeutig wiedergibt. Sie muss stets klar und unmissverständlich formuliert sein und kann, je nach Umfang der individuellen Festlegungen, auch mehrere Seiten umfassen.
Wurde eine solche Willensbekundung durch den zuständigen Vorsorgeberater ausformuliert, erfolgt im Anschluss daran die sorgfältige Abstimmung mit dem Vorsorgenden. Dieses Vorgehen dient dazu, Missverständnisse auszuschließen, und ermöglicht es, weitere persönliche Wünsche, die eventuell seit dem Erstgespräch entstanden sind, einfließen zu lassen und Abläufe entsprechend anzupassen. Ein solcher Abstimmungsprozess ist erst dann abgeschlossen, wenn der Vorsorgende seine uneingeschränkte Zustimmung zum definierten Ablauf gegeben hat. Fester Bestandteil des Abstimmungsprozesses ist ebenfalls eine transparente und klar gegliederte Kostenaufstellung. Sie orientiert sich ausschließlich an den Angaben in der Willensbekundung und wird bei entsprechenden Änderungen in dieser ebenfalls angepasst. Am Ende eines solchen Abstimmungsprozesses stehen die eindeutige Definition aller gewünschten Abläufe im Sterbefall und die transparente Darstellung der dazugehörigen Kostenstruktur.
Veränderungen sind möglich
Vieles im Leben kann sich verändern und es ist klar, dass dies auch Auswirkungen auf die Konfiguration der Bestattungsvorsorge haben kann. Aus diesem Grund steht es Vorsorgenden jederzeit frei, Änderungen an den individuellen Festlegungen vorzunehmen. Entsprechende Anpassungen können kurzfristig und unkompliziert realisiert werden.
HIMML VORSORGE hat sich ganz bewusst für ein solch innovatives Vorsorgekonzept entschieden, selbst wenn dieser Ansatz einen grundsätzlich höheren Aufwand mit sich bringt als lediglich eine Checkliste durchzugehen und hierbei Häkchen zu setzen. „Unsere Erfahrungen zeigen eindeutig, dass eine individuelle Bestattungsvorsorge, die alle Facetten berücksichtigt und eine echte Entlastung für Angehörige und Vorsorgende bringen soll, nur auf diesem Weg seriös realisierbar ist“, betont Timothy Kolb, Leiter von HIMML VORSORGE.
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