Fakten rund um die Bestattung und Antworten auf häufig gestellt Fragen.
Rund um das Thema Bestattungsvorsorge und die Bestattung an sich gibt es viele Fragen und Unklarheiten. Deshalb klären die Experten von HIMML Bestattungen in dieser kleinen Serie für Vorteilhaft leben auf. Gerne stehen sie auch für individuelle Fragen zur Verfügung.
„Eine Bestattungsvorsorge ergibt erst ab 65 Jahren Sinn!“
Selbstbestimmtes Leben beginnt nicht erst mit 65 Jahren sondern viel früher. Wann letztendlich der richtige Zeitpunkt für die Umsetzung einer Bestattungsvorsorge gekommen ist, muss selbstverständlich jeder für sich entscheiden. Erfahrungen aus der Vorsorgeberatung zeigen jedoch, dass frühzeitiges Handeln eindeutige Vorteile bietet. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit fällt in jüngeren Jahren möglicherweise leichter. Dadurch wird der Vorsorgeprozess als weniger belastend empfunden. Zudem können finanzielle Mittel für die dereinstige Bestattung einfacher und über einen längeren Zeitraum aufgebaut werden.
„Ein persönliches Erscheinen ist für die Umsetzung einer Bestattungsvorsorge zwingend erforderlich!“
Diese Aussage ist falsch. Viele Bestattungsunternehmen bieten Interessierten die Möglichkeit einer virtuellen bzw. kontaktlosen Vorsorgeberatung an. Diese kann auf unterschiedlichste Art erfolgen. Die Ausprägung der Beratungstiefe ist hierbei vom jeweiligen Bestatter abhängig. Gerade in der jetzigen Zeit werden diese Formen verstärkt genutzt.
„Eine Bestattungsvorsorge kann nur für sich persönlich abgeschlossen werden!“
Diese Aussage ist falsch. Es gibt eine Vielzahl von Verfügungen bzw. Vollmachten, die es möglich machen, im Auftrag und Namen Dritter eine Bestattungsvorsorge umzusetzen. Der Bestatter Ihres Vertrauens berät Sie hierbei zu den notwendigen Formulierungen einer solchen Vollmacht.
„Auf einem kirchlichen Friedhof darf grundsätzlich keine „Anonyme Beisetzung“ erfolgen!“
Diese Aussage ist korrekt! Aufgrund einer landeskirchlichen Empfehlung bzw. Anordnung werden auf den Friedhöfen in unserer Region, welche sich überwiegend unter der Trägerschaft der Evang.-Lutherischen Kirche befinden, keine namenlosen Beisetzungen, gleich welcher Art, durchgeführt. Als Grund hierfür kann unter anderem der Friedhof als Ort der Erinnerung und des persönlichen Gedenkens an geliebte Menschen angeführt werden, was durch eine „Anonyme Beisetzung“ in dieser Form nicht gegeben ist. Die Anwesenheit trauernder Angehöriger bei der sogenannten Grablegung ist ein entscheidender Augenblick, wenn ein Mensch aus unserer Mitte seiner letzten Ruhestätte übergeben wird.
Haben Sie Fragen, die Sie bei diesem Thema ganz speziell bewegen? Dann mailen Sie uns unter: info@himml-vorsorge.de, Betreff „Mythos“.
Wir gehen gerne im nächsten Artikel der Serie darauf ein!
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