Fakten rund um die Bestattung und Antworten auf häufig gestellt Fragen.
In einer kleinen Serie klären die Experten von HIMML Bestattungen über Mythen und Gerüchte rund um das Thema Bestattung auf.
„Leider sind im Zusammenhang mit der Bestattung sehr viele falsche Informationen im Umlauf“, weiß Timothy Kolb von Himml Vorsorge aus vielen Gesprächen. Doch trotz aller Vorschriften kann auf viele individuelle Wünsche jederzeit eingegangen werden, können diese auch im Vorfeld bereits festgelegt werden.
„Bei einer Bestattungsvorsorge kann man nur die wichtigsten Punkte seiner dereinstigen Bestattung festlegen.“
Diese Aussage ist nicht korrekt! Eine Bestattungsvorsorge ist so einzigartig wie der Vorsorgende selbst. Somit ist es sogar wünschenswert, bei der Umsetzung einer solchen Vorsorge auf viele kleine Details zu achten, denn genau dadurch wird zum einen eine sehr persönliche und würdevolle Trauerfeier erst möglich und zum anderen werden Angehörige im Todesfall weitestgehend von diversen Verpflichtungen und Entscheidungen befreit, was in einer solchen Ausnahmesituation enorm entlastet.
„Es ist möglich die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen.“
Leider ist dies nicht erlaubt! In Deutschland gilt ein genereller Beisetzungszwang sowohl für Urnen als auch für Särge. Bei einer Erdbestattung sollte die Beisetzung nach spätestens acht Tagen erfolgen, bei einer Kremation hat man bis zu drei Monate Zeit die Urne beizusetzen.
„Wenn die Grabpflege für Angehörige nicht möglich ist, bleibt nur das Anonyme Gräberfeld als Grabart.“
Diese Aussage ist falsch! Mittlerweile gibt es viele unterschiedliche und würdevolle Grabarten, bei denen Angehörige sich keine Gedanken über die Grabpflege machen müssen. Hierzu zählen beispielsweise: Das Baumgrab, die Urnen-Sammelgruft, das Kolumbarioum, das Urnen-Reihengrab, die Friedwald-Bestattung, verschiedene weitere Gräbergärten (für Urnen und Särge), die Seebestattung, usw.. Es gibt zudem die Möglichkeit Grabpflege an spezielle Dienstleister abzutreten.
„Eine Trauerfeier ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene Mitglied in der Kirche war.“
Hier gilt es zu relativieren! Sollte der Verstorbene kein Kirchenmitglied gewesen sein, gibt es für die Angehörigen selbstverständlich alternative Möglichkeiten zur Umsetzung einer Trauerfeier. Häufig wird hierbei auf Trauerhallen der jeweiligen Friedhöfe zurückgegriffen, sofern diese vorhanden sind. Ein enger Freund, Verwandter oder auch ein weltlicher Trauerredner können hierbei durch die Trauerfeier führen. Die Realisierung der Trauerfeier in einer Kirche (z. B. im Sprengel des Verstorbenen) kann unter Umständen auch realisiert werden. Hierzu muss jedoch im Vorfeld der Dialog mit dem zuständigen Geistlichen gesucht werden. Zudem können Trauerfeiern auch an unterschiedlichsten Orten – beispielsweise im Privatbereich – erfolgen, sofern entsprechende organisatorisch/rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt bzw. eingehalten werden.
Haben Sie Fragen, die Sie bei diesem Thema ganz speziell bewegen? Dann mailen Sie uns unter: info@himml-vorsorge.de, Betreff „Mythos“.
Wir gehen gerne im nächsten Artikel der Serie darauf ein!
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