Das Totenfürsorgerecht

HIMML Vorsorge über einen wichtigen Aspekt der Bestattungsvorsorge

Es gibt viele Gründe für die Umsetzung einer Bestattungsvorsorge, aber eines eint alle Vorsorgenden: Die Gewissheit, welche Schritte nach dem Ableben ganz konkret umgesetzt werden, um die dereinstige Bestattung exakt nach den eigenen Wünschen zu realisieren. Ein Garant hierfür ist das sogenannte Totenfürsorgerecht und die Möglichkeit, dieses Recht auch individuell zu übertragen. Darüber informiert HIMML Vorsorge, Partner von „Vorteilhaft leben“.

Das Recht der Totenfürsorge umfasst unter anderem das Entscheidungsrecht über den Leichnam des Verstorbenen und über die Art und den Ort der Bestattung. Maßgeblich dafür ist der mutmaßliche Wille des Verstorbenen. Nach gewohnheitsrechtlichem Grundsatz sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen berechtigt und verpflichtet, über den Leichnam zu bestimmen und über die Art der Bestattung sowie die letzte Ruhestätte zu entscheiden. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge realisiert, sind die hierin definierten Wünsche zwingend zu berücksichtigen.

Das Totenfürsorgerecht gibt Vorsorgenden die Möglichkeit, den gewohnheitsmäßigen Grundsatz abzuändern, was durchaus sinnvoll sein kann. Das Totenfürsorgerecht kann – auch ohne bestehende Verwandtschaft – auf einen Dritten übertragen werden. Dies kann auch das Bestattungsinstitut sein. Die Übertragung des Totenfürsorgerechts hebt die Bestattungspflicht, also auch die Zahlungspflicht der nächsten Angehörigen, jedoch nicht auf. Sie ermächtigt aber den Totenfürsorgeberechtigten, alle noch ausstehenden Entscheidungen in Bezug auf die Umsetzung zu treffen. „Um Konfliktsituationen zu vermeiden, empfehlen wir bei einer Übertragung des Totenfürsorgerechts die entsprechend notwendigen Gelder im Vorfeld zu hinterlegen“, erläutert Timothy Kolb, Leiter von HIMML Vorsorge.

Foto: AdobeStock

Gründe für eine Übertragung des Totenfürsorgerechts könnten zum Beispiel sein:

Es herrscht Streit zwischen dem Vorsorgenden und seinen bestattungspflichtigen Angehörigen (z.B. Kindern)

Der Vorsorgende lebt in einer nichtehelichen Partnerschaft und hat bestattungspflichtige Angehörige. Möchte der Vorsorgende sicherstellen, dass sein Partner z.B. die Gestaltung der Trauerfeier und andere Details bestimmen kann, muss das Totenfürsorgerecht auf den Partner übertragen werden. Andernfalls fällt das Totenfürsorgerecht automatisch an den Bestattungspflichtigen und dieser darf dann alle Entscheidungen treffen. Besteht kein gutes Verhältnis zwischen dem überlebenden Lebenspartner und der bestattungspflichtigen Person, kann es zu schwerwiegenden Konflikten kommen! Dies kann sogar so weit führen, dass der Lebenspartner vom Bestattungsinstitut keine Auskunft darüber erhalten darf, wann und wo die Trauerfeier stattfindet.

Wenn der Vorsorgende selbst keine Verwandten mehr hat und keine Vorkehrungen getroffen hat, übernimmt das jeweilige Ordnungsamt die Aufgabe, für die Bestattung zu sorgen. Möchte der Vorsorgende sicherstellen, dass die Bestattung in seinem Sinne durchgeführt wird, sollte er das Totenfürsorgerecht in diesem Fall auf das Bestattungsinstitut übertragen, das seine Bestattungsvorsorge realisieren soll.

Selbstverständlich kann ein erteiltes Totenfürsorgerecht jederzeit geändert oder rückgängig gemacht werden. „Wenn Sie zum Totenfürsorgerecht sowie der Möglichkeit der Übertragung weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich sehr gerne telefonisch, per E-Mail oder auch bei einem Besuch in unserem Vorsorgebüro“, so Timothy Kolb.

Expertenkontakt

HIMML VORSORGE

Friedrichstraße 1
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 7577144

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Tipp des Monats

Osteoporose vorbeugen: Bewegung macht die Knochen stabiler

Damit die Knochen stark bleiben, braucht es nicht nur eine Ernährung, in der ordentlich Calcium steckt. Warum auch Bewegung so wichtig ist.

Knochen müssen regelmäßig belastet werden, um stabil zu bleiben und weniger schnell zu brechen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hin. Belastung für die Knochen heißt: Bewegung.

Ob Fußballtraining, Joggen, Pilates oder Radfahren: Vor allem dann, wenn es sportlich wird, regt Bewegung den Knochenstoffwechsel an.

„Dies geschieht durch die Muskeln, die am Knochen ziehen. Sie geben das Signal, mehr Calcium in das Skelettsystem zu transportieren und einzulagern“, so Prof. Uwe Maus von der DGOU. Dadurch gewinnen die Knochen an Stabilität – und auch Osteoporose wird vorgebeugt.

Auch die Ernährung zahlt auf die Knochenstärke ein

Besonders wichtig ist Sport übrigens für Kinder und Jugendliche. Denn bei ihnen baut sich die Knochenmasse noch auf.

Ganz ohne die Ernährung geht es aber nicht. Wichtig ist daher, reichlich Calcium zu sich zu nehmen – etwa durch Lebensmittel wie Milch, Hartkäse, Mineralwasser oder Spinat. Damit der Körper das gut verwerten kann, braucht es Vitamin D. Das bildet der Körper mithilfe von Sonnenlicht, es steckt aber auch in fettem Seefisch wie Hering oder Lachs.