Wissenswertes über Abläufe und Prozesse im Todesfall
HIMML Vorsorge informiert darüber, was im Fall der Fälle passiert
Oberstes Ziel jeder Bestattungsvorsorge ist es, für den „Fall der Fälle“ klare Vorgaben im Sinne des Vorsorgenden zu definieren. Zugleich sollen Angehörige oder auch geliebte Menschen im unmittelbaren persönlichen Umfeld in dieser emotionalen Ausnahmesituation bestmöglich entlastet werden. Doch was passiert konkret, wenn ein Mensch, der zu Lebzeiten vorgesorgt hat, verstirbt?
Grundsätzliches
Nachdem der Vorsorgende seine Bestattungsvorsorge abgeschlossen und aktiviert hat, ist es wichtig, allen relevanten Personen mitzuteilen, dass eine persönliche Bestattungsvorsorge umgesetzt wurde und an welcher Stelle der „Vorsorgeordner“ zu finden ist, der alle wichtigen Unterlagen zu diesem Thema beinhaltet. Fester Bestandteil der Abschlussunterlagen ist auch der sogenannte „Bestattungsvorsorge-Pass“. Vergleichbar mit einem Organspendeausweis, kann der Bestattungsvorsorge-Pass stets mit sich geführt werden. Muss der Vorsorgende beispielsweise ins Krankenhaus oder sich einer Rehamaßnahme unterziehen, ist es sinnvoll, einen solchen Pass zu hinterlegen und auf eine bestehende Bestattungsvorsorge hinzuweisen. Bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung sollten die Vorsorgeunterlagen der Pflegeleitung vorgelegt werden, um für Klarheit zu sorgen. Für den Fall, dass weitere Bestattungsvorsorge-Pässe benötigt werden, stellt HIMML Vorsorge gerne weitere Exemplare kostenlos zur Verfügung.
Im Todesfall
Tritt der Todesfall ein, müssen Angehörige, Pflegepersonal oder sonstige beteiligte Personen lediglich die auf dem Bestattungsvorsorge-Pass angegebene Telefonnummer anrufen. Ein kompetenter Mitarbeiter von HIMML Bestattungen ist für solche Fälle an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden erreichbar und wird bei allen weiteren notwendigen Schritten gerne weiterhelfen. Aufgrund des klaren Aufbaus kann der Mitarbeiter innerhalb kürzester Zeit die einzelnen Bestandteile der Vorsorge erfassen und intern entsprechende Maßnahmen einleiten. Liegt eine ausführliche und detaillierte Bestattungsvorsorge vor, besteht im Idealfall sogar die Möglichkeit, Angehörigen einen direkten Vor-Ort-Termin zu ersparen. Man kann sagen, dass im Zuge der Vorsorge bereits festgelegt wird, in welchem Maße Angehörige in administrativ-organisatorische Aufgaben eingebunden oder eben entlastet werden. Dies ist jedoch immer abhängig von den individuellen Angaben und dem Umfang der spezifischen Vorsorge.
Gerade für Alleinstehende ist der Punkt der vollumfänglichen Organisation aller Abläufe sehr wichtig, da im Ernstfall keine Angehörigen diese Aufgaben übernehmen können. In dieser Situation ist eine frühzeitige und möglichst detaillierte Planung von immenser Bedeutung. „Wir bei HIMML VORSORGE legen sehr viel Wert auf eine umfassende Betreuung und klären Sie auch über die Möglichkeit der Übertragung des Totenfürsorgerechts an eine dritte Person auf“, betont Timothy Kolb, Leiter von HIMML Vorsorge. Dies ermächtigt die jeweilige Person, alle Aspekte im Sinne des Verstorbenen zu regeln. Dieses Totenfürsorgerecht kann an eine Person des Vertrauens, aber auch an das Bestattungsunternehmen übertragen werden.
Weitblickende Vorsorge
Diese Ausführungen zeigen, wie sinnvoll eine individuelle und weitblickende Bestattungsvorsorge ist und wie sehr gerade auch Angehörige dadurch entlastet werden können. „Wir bei HIMML VORSORGE sind uns der Tatsache bewusst, dass ein solcher Vorsorgeansatz nur realisierbar ist, wenn jede Bestattungsvorsorge mit Sorgfalt und Weitsicht betreut wird. Genau aus diesem Grund beschäftigt sich unser Vorsorge-Team ausschließlich mit der Umsetzung individueller Bestattungsvorsorgen für einzigartige Menschen.“ Dieses Team steht auch für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung – sowohl telefonisch als auch per Mail oder bei einem persönlichen Besuch im Vorsorgebüro in der Friedrichstraße 1.
HIMML VORSORGE
Friedrichstraße 1
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 7577144
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