Auf Lebenszeit bleiben: So vereinbaren Sie ein Wohnungsrecht

Immobilien schon zu Lebzeiten weiterzugeben, hat Vorteile – unter anderem steuerliche.

Häufig sind es Eltern, die sich ein unentgeltliches, lebenslanges Wohnrecht einräumen lassen. So können sie ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten per Schenkung auf ihre Kinder übertragen. Foto: NDABCREATIVITY - stock.adobe.com

Manchmal wollen Eigentümer trotzdem weiter im vertrauten Zuhause bleiben, auch wenn die Immobilie schon überschrieben wurde. Das geht mit einem Wohnungsrecht, das allerdings rechtssicher vereinbart werden muss. Zunächst einmal ist es dafür wichtig, die Fachbegriffe zu klären. Denn Wohn- und Wohnungsrecht sind zwei unterschiedliche Dinge. Ein bloßes Wohnrecht gibt einem lediglich das Recht, Haus oder Wohnung gemeinsam mit dem neuen Eigentümer zu nutzen. Eine typische Konstellation dafür ist etwa die, dass Eltern ihren Kindern das Eigenheim überschreiben, der Nachwuchs mit einzieht und sich beide Keller, Garten und Speicher teilen. Beim Wohnungsrecht wird das Objekt hingegen weiterhin alleine genutzt – unter Ausschluss des Eigentümers.

Unterscheidung zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht

Wenn landläufig vom Wohnrecht die Rede ist, ist zumeist das Wohnungsrecht gemeint. In einem Punkt macht es aber keinen Unterschied: Grundsätzlich zahlen Berechtigte weder beim Wohn- noch beim Wohnungsrecht Miete.  Das Wohnungsrecht bietet aus Sicht von Berechtigten jedoch diverse weitere Privilegien, mit denen das Wohnrecht nicht punkten kann. So dürfen sie nicht nur selbst in der Wohnung leben, sondern auch andere Menschen mit einziehen lassen –   etwa Freunde oder Pflegekräfte. Sogar leer stehen lassen dürfen sie die Wohnung.  Eine Vermietung an Dritte ist jedoch ausgeschlossen.

Ein Wohnungsrecht sollte schriftlich fixiert werden – im Idealfall sogar notariell beglaubigt. Wird die Vereinbarung zusätzlich ins Grundbuch eingetragen, kann Berechtigten nach der Aufgabe der   Immobilie nicht mehr viel Überraschendes widerfahren. Denn mit dieser Absicherung ist ihnen gewiss, dass sich Dritte an die Vereinbarung halten müssen. Außerdem stellt der Grundbucheintrag sicher, dass das Wohnungsrecht nicht nur zwischen dem alten und dem neuen Eigentümer gilt.  Es bleibt auch bestehen, sollte die Immobilie vom neuen Eigentümer weiterverkauft werden.

Eingetragenes Wohnungsrecht schützt besser vor Rauswurf

Weil sie also nicht so einfach vor die Tür gesetzt werden können, sind beispielsweise mit einem Wohnungsrecht ausgestattete Eltern ziemlich gut vor einem Rauswurf geschützt, wenn ihre Kinder oder andere  Eigentümer die Immobilie zu Geld machen wollen. Noch dazu hat ein eingetragenes Wohnungsrecht auch Bestand, falls Eigentümer Begünstigte wegen eines Streits oder Ähnlichem loswerden wollen.

Rechte und Pflichten

Mit dem Wohnungsrecht übernehmen Begünstigte Pflichten, die denen eines Mietverhältnisses ähneln. Dazu gehört die Verantwortung für den Erhalt und die gewöhnliche Unterhaltung des Objekts.  Kleinere Reparaturen sowie Nebenkosten wie Müllgebühren, Wasser, Strom und Heizung gehen auf Rechnung der Berechtigten. Instandhaltungen sind allerdings Sache der Eigentümer, genauso wie Aufwendungen für Grundsteuer oder Gebäudeversicherung. Wünschen sich die Parteien eine andere Aufteilung, können sie diese miteinander vereinbaren.                dpa

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Tipp des Monats

Osteoporose vorbeugen: Bewegung macht die Knochen stabiler

Damit die Knochen stark bleiben, braucht es nicht nur eine Ernährung, in der ordentlich Calcium steckt. Warum auch Bewegung so wichtig ist.

Knochen müssen regelmäßig belastet werden, um stabil zu bleiben und weniger schnell zu brechen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hin. Belastung für die Knochen heißt: Bewegung.

Ob Fußballtraining, Joggen, Pilates oder Radfahren: Vor allem dann, wenn es sportlich wird, regt Bewegung den Knochenstoffwechsel an.

„Dies geschieht durch die Muskeln, die am Knochen ziehen. Sie geben das Signal, mehr Calcium in das Skelettsystem zu transportieren und einzulagern“, so Prof. Uwe Maus von der DGOU. Dadurch gewinnen die Knochen an Stabilität – und auch Osteoporose wird vorgebeugt.

Auch die Ernährung zahlt auf die Knochenstärke ein

Besonders wichtig ist Sport übrigens für Kinder und Jugendliche. Denn bei ihnen baut sich die Knochenmasse noch auf.

Ganz ohne die Ernährung geht es aber nicht. Wichtig ist daher, reichlich Calcium zu sich zu nehmen – etwa durch Lebensmittel wie Milch, Hartkäse, Mineralwasser oder Spinat. Damit der Körper das gut verwerten kann, braucht es Vitamin D. Das bildet der Körper mithilfe von Sonnenlicht, es steckt aber auch in fettem Seefisch wie Hering oder Lachs.