Bei Schlafmittel gilt die 5-K-Regel!
Wenn gegen Schlafstörungen nichts anderes mehr hilft, liegt die Hoffnung auf Schlafmittel. Damit man sich aber nicht gleich das nächste Problem einhandelt, sollte man der 5-K-Regel folgen.
Endlich durchschlafen! Schlafmittel auf Rezept können dabei helfen, in der Nacht wieder mehr Ruhe zu finden. Gerade dann, wenn nichts anderes mehr hilft.
Mit einer Kehrseite allerdings: Verschreibungspflichtige Schlafmittel mit Benzodiazepinen und Z-Substanzen können abhängig machen. Damit das nicht passiert, rät die Stiftung Gesundheitswissen, die sogenannte 5-K-Regel zu beachten, die aus diesen Punkten besteht:
Schlafmittel sollte man nur einnehmen, wenn auch ein klarer, medizinischer Grund dafür besteht. Am besten kommen sie erst zum Einsatz, wenn andere Maßnahmen – etwa eine Verhaltenstherapie – keinen Erfolg bringen konnten.
Hier gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Wer sich an die Dosis hält, die der Arzt oder die Ärztin verschrieben hat, ist auf der sicheren Seite.
Gewöhnt sich der Körper an Benzodiazepine oder Z-Substanzen, zeigen sie mit der Zeit weniger Wirkung – auch wenn man die Dosis gar nicht verändert. Schlafmittel sollten daher maximal vier Wochen lang eingenommen werden.
Verzichtet man von heute auf morgen komplett auf das Schlafmittel, können Entzugserscheinungen auftreten – zum Beispiel, dass die Schlafprobleme zurückkehren. Besser: Die Dosis langsam und schrittweise senken.
Sprechen medizinische Gründe gegen Schlafmittel, sollte man die ernst nehmen. Etwa wenn man schon einmal eine Suchterkrankung hatte oder Schlafmittel in der Vergangenheit nicht vertragen hat. Dafür braucht der Arzt oder die Ärztin einen detaillierten Überblick über die Krankheitsgeschichte und die Medikamente, die man einnimmt.