Wie Ersatzpflege Auszeiten ermöglicht.

Körperpflege, Arzttermine, Haushalt: Der Alltag pflegender Privatpersonen ist stressig – Freizeit und Erholung bleiben dabei schnell auf der Strecke. Aus diesem Grund benötigen auch fürsorgliche Verwandte einmal eine Auszeit. Doch wer kümmert sich um Eltern oder Großeltern, wenn der Urlaub ruft oder die eigene Gesundheit schwächelt?

Welche Optionen gibt es & wer hat Anspruch?

Wer eine Auszeit benötigt, sollte sie sich nehmen, um nicht auszubrennen. Für bis zu acht Wochen jährlich besteht Anspruch auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Dabei zahlt die Pflegekasse pro Jahr bis zu 3 386 Euro für eine Vertretung. Leider kennen viele diese Optionen nicht und lassen ihnen zustehende Geldleistungen verfallen.

Ersatzpflege umfasst zwei verschiedene Konzepte: „Die Kurzzeitpflege erfolgt für bis zu vier Wochen im Jahr in einer stationären Einrichtung, die alle Aufgaben übernimmt. Es findet also ein zeitlich begrenzter Ortswechsel statt.

Bei der Verhinderungspflege bleibt die betroffene Person in den eigenen vier Wänden. So müssen sich Betroffene in ihrer ohnehin schwierigen Lage nicht in ungewohnter Umgebung unter fremden Menschen aufhalten. Um dies zu ermöglichen, übernehmen für maximal sechs Wochen jährlich andere Nahestehende oder sogenannte 24-Stunden-Pflegekräfte aus Polen die Versorgung.

Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die häusliche Versorgung vorübergehend nicht möglich ist. Für die Verhinderungspflege hingegen muss die Betreuung zusätzlich bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause durch die Familie stattfinden. Angehörige müssen keine genauen Gründe für ihre Abwesenheit nennen.

Es ist also egal, ob sie aus gesundheitlichen Gründen eine Vertretung benötigen oder weil sie in den Urlaub fahren – denn insbesondere pflegende Verwandte brauchen regelmäßige Pausen, um gesund und der Herausforderung auf Dauer gewachsen zu bleiben. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erfolgt in solchen Fällen meist wochenweise, um längere Erholungszeiträume zu ermöglichen. Je nach Bedarf steht sie aber auch stunden- oder tageweise zur Verfügung.

Wer kommt als Vertretung infrage?

In der Kurzzeitpflege deckt eine anerkannte Pflegeeinrichtung den Ausfall ab. Anders bei der Verhinderungspflege, wo die vertraute Umgebung erhalten bleibt. Übernehmen darf grundsätzlich jeder. Die Vertretung sollte allerdings über ausreichend Erfahrung für die anfallenden Aufgaben verfügen und gut mit dem Senioren auskommen. Eine gute Möglichkeit besteht im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Pflege, bei der in der Regel Personal aus Osteuropa vorübergehend in den Haushalt einzieht und wesentliche Tätigkeiten wie Körperhygiene, Einkaufen oder Putzen übernimmt. Insbesondere wenn jemand für längere Zeiträume oder sogar dauerhaft Betreuung benötigt, stellt dies eine sinnvolle Alternative zur Heimunterbringung dar.

Welche Kosten werden übernommen?

Von der Auswahl der Vertretung hängt ab, wie viel die Pflegekasse finanziert. Bei der Verhinderungspflege zahlt sie einen Grundbetrag von 1 612 Euro pro Jahr. Wenn es noch ungenutztes Kurzzeitpflege-Budget gibt, kann diese Summe auf bis zu 2 418 Euro erhöht werden.
Für die zeitweise Unterbringung in einem Heim bei Kurzzeitpflege übernimmt der Kostenträger bis zu 1 774 Euro. In diesem Fall ist das gesamte nicht genutzte Verhinderungspflege-Budget übertragbar. So kommt ein möglicher Gesamtbetrag von maximal 3 386 Euro zusammen.
Die Kombination beider Modelle bietet damit nicht nur eine höhere Summe, sondern auch die Chance, ohne schlechtes Gewissen einmal an sich selbst zu denken. Wer zu Hause pflegt, sollte die Möglichkeiten der Ersatzpflege nutzen und den unkomplizierten Antrag auf Kostenübernahme einreichen. Borgmeier PR

Nach oben scrollen
2021_Logo_Schrift_Vorteilhaft-leben_Initiative_blanko

Tipp des Monats

Osteoporose vorbeugen: Bewegung macht die Knochen stabiler

Damit die Knochen stark bleiben, braucht es nicht nur eine Ernährung, in der ordentlich Calcium steckt. Warum auch Bewegung so wichtig ist.

Knochen müssen regelmäßig belastet werden, um stabil zu bleiben und weniger schnell zu brechen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hin. Belastung für die Knochen heißt: Bewegung.

Ob Fußballtraining, Joggen, Pilates oder Radfahren: Vor allem dann, wenn es sportlich wird, regt Bewegung den Knochenstoffwechsel an.

„Dies geschieht durch die Muskeln, die am Knochen ziehen. Sie geben das Signal, mehr Calcium in das Skelettsystem zu transportieren und einzulagern“, so Prof. Uwe Maus von der DGOU. Dadurch gewinnen die Knochen an Stabilität – und auch Osteoporose wird vorgebeugt.

Auch die Ernährung zahlt auf die Knochenstärke ein

Besonders wichtig ist Sport übrigens für Kinder und Jugendliche. Denn bei ihnen baut sich die Knochenmasse noch auf.

Ganz ohne die Ernährung geht es aber nicht. Wichtig ist daher, reichlich Calcium zu sich zu nehmen – etwa durch Lebensmittel wie Milch, Hartkäse, Mineralwasser oder Spinat. Damit der Körper das gut verwerten kann, braucht es Vitamin D. Das bildet der Körper mithilfe von Sonnenlicht, es steckt aber auch in fettem Seefisch wie Hering oder Lachs.