Neuregelung der Entlastungsleistungen
Der VdK Kreisverband Bayreuth informiert über Neuerungen bei der Pflegekasse.
Wer von seiner Pflegekasse einen Pflegegrad anerkannt bekommen hat, hat Anspruch auf Leistungen von 125 Euro monatlich für Angebote der Unterstützung im Alltag. Bis vor Kurzem mussten die Entlastungsleistungen von einem qualifizierten Anbieter in Anspruch genommen werden. Seit dem 1.1.2021 ist es jedoch auch möglich, den Entlastungsbetrag an Privatpersonen unter gewissen Voraussetzungen weiterzugeben.
Jetzt können ehrenamtliche Einzelpersonen ab dem 16. Lebensjahr, also z. B. die hilfsbereite Nachbarin, sich bei den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege, die es in allen bayerischen Regierungsbezirken gibt, registrieren lassen. In Oberfranken ist diese regionale Fachstelle beim Landratsamt in Bamberg angesiedelt.
Kostenlose Basisschulung
Die Hilfskraft darf mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein, noch mit ihr im Haushalt leben. Es muss eine kostenlose Basisschulung mit acht Unterrichtseinheiten absolviert werden. Hilfskräfte sollten eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung haben. Des Weiteren muss die Aufwandsentschädigung der Einzelperson für die geleistete Unterstützung deutlich unter dem für die jeweilige Tätigkeit maßgeblichen Mindestlohn liegen.
„Damit wird endlich eine Forderung des VdK umgesetzt, die bereits von uns bei Einführung des Entlastungsbetrages ausgesprochen wurde. In der Vergangenheit stand der Aufwand aller Beteiligten für die Beantragung, die Prüfung, sowie die Abrechnung in keinem Verhältnis zu den monatlich bewilligten 125 Euro. Wenngleich die Registrierung der einzelnen Hilfspersonen mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, so ist diese Neuregelung ein Schritt in die richtige Richtung“, so der VdK-Kreisgeschäftsführer Christian Hartmann.
Nähere Informationen erhalten Sie über die VdK-Kreisgeschäftsstelle in Bayreuth.
VdK-Kreisgeschäftsstelle Bayreuth
Richard-Wagner-Str.36,
95444 Bayreuth
Telefon: 0921 759870