Entlastung
Entlastung kann die Bindung zu den Liebsten wieder stärken
Von rund 3 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland , befinden sich über 70 Prozent in häuslicher Pflege und der größte Teil wird von den Angehörigen betreut. Damit diese der Belastung standhalten können und die finanziellen, beruflichen sowie psychischen Sorgen nicht überhand nehmen, gibt es zunehmend Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige.
Egal ob Eltern, Geschwister oder der Partner – einen Menschen, der einem nahe steht, möchte man in schweren Zeiten nicht alleine lassen, sodass sich viele dazu entschließen, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen. Auch, wenn das bedeutet, dafür ein ganz neues Leben beginnen zu müssen. Was bei dieser Entscheidung oft zu wenig bedacht wird: die Zeit für sich selbst, Familie, Freunde aber auch der Beruf kommt in den meisten Fällen zu kurz und auch die nötigen Fähigkeiten in puncto Pflege fehlen ihnen oft. Zum Glück gibt es inzwischen Angebote, die pflegenden Angehörigen die Arbeit erleichtern und sogar für eine kleine Auszeit sorgen können:
- Seit dem 1. Januar 2016 haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung. Voraussetzung dafür ist ein Einverständnis der pflegebedürftigen Person. Auch auf einen kostenfreien Pflegekurs der Pflegekassen kann zurückgegriffen werden.
- Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz können sich pflegende Angehörige eine Auszeit nehmen. Die sogenannte Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr genutzt werden. Für arbeitende Angehörige gehen die Leistungen noch weiter. Mit dem Pflegeunterstützungsgeld können unter bestimmten Voraussetzungen einmal und bis zu zehn Tage Lohnersatzleistungen in Anspruch genommen werden. Wer darüber hinaus das Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nutzen möchte, kann bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit reduzieren.
Mit dem 1. Januar 2017 hat sich zudem die Situation hinsichtlich der Pflegeversicherung geändert. Es gilt: Wer eine oder mehrere pflegebedürftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig für wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt, ist im Sinne der Pflegeversicherung eine Pflegeperson und kann Leistungen zur sozialen Sicherung von der Pflegeversicherung erhalten. Pflegepersonen, die aus dem Beruf aussteigen, um sich um pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, erhalten für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.