Es gibt keine dummen Fragen – vor allem nicht, wenn es um die Bestattungsvorsorge geht
Durch die Umsetzung einer Bestattungsvorsorge betreten viele Menschen sprichwörtlich „Neuland“, da dies definitiv nicht zu den klassischen Alltagsaufgaben zählt. Naturgemäß ergeben sich dadurch bereits im Vorfeld entsprechende Fragestellungen. HIMML VORSORGE, Partner von „Vorteilhaft leben“, möchte in dieser Artikelreihe einen Blick auf die am häufigsten gestellten Fragen werfen und diese auch gleich beantworten.
Auf welchem Weg kann man sich grundsätzlich in Bezug auf eine Bestattungsvorsorge beraten lassen?
„Wir beraten unsere Kunden immer umfassend und unverbindlich über alle unsere Kanäle – sei es in einem persönlichen Gespräch in unserem Vorsorgebüro, beim Vorsorgenden zu Hause, telefonisch oder auch per E-Mail.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, vorab unseren Vorsorgeleitfaden zu erhalten und zu Hause in aller Ruhe auszufüllen. Den Leitfaden gibt es sowohl in gedruckter Form als auch digital. Unser Ziel ist es, Vorsorgeinteressierten die für sie passendste Beratungsmöglichkeit zu bieten und zugleich alle Informationen bereitzustellen, die benötigt werden, um eine gute und weitblickende Bestattungsvorsorge umsetzen zu können.“
Welche Kosten fallen für den Abschluss einer Vorsorge an?
„Erst wenn alle Bestandteile der Vorsorge gemeinsam definiert wurden und der Vorsorgende die Bestattungsvorsorge auch wirklich durch die Unterzeichnung des Vorsorgevertrags mit uns „aktivieren“ möchte, wird eine einmalige Pauschale in Höhe von 225 Euro berechnet. Sie umfasst alle durch HIMML VORSORGE erbrachten Leistungen im Vorfeld sowie die Bestandspflege der Vorsorge.“
Kann eine abgeschlossene Bestattungsvorsorge nachträglich angepasst werden?
„Das Leben ist immer wieder in Veränderung und die Bestattungsvorsorge kann stets daran angepasst werden. Änderungen wie beispielsweise die der Wohnadresse, der Kontaktpersonen oder Ähnliches nehmen wir kostenfrei vor. Müssen wesentliche Bestandteile der Vorsorge verändert und erneuert werden, berechnen wir für den Aktualisierungsvorgang eine Pauschale von 45 Euro.“
Uns ist durchaus bewusst, dass es Dienstleister gibt, die keine Pauschalen berechnen. Mit einem eigenen Vorsorgebüro und Beratern, die sich zu 100% der Umsetzung von weitblickenden Bestattungsvorsorgen verschrieben haben, bieten wir Ihnen eine Beratungsqualität und -tiefe, die ihresgleichen sucht.
Muss zwingend in die Vorsorge einbezahlt werden?
„Der Vorsorgende kann ohne weiteres lediglich seine Wünsche zu allen Abläufen der dereinstigen Bestattung festlegen. Diese halten wir in einer „Willensbekundung“ detailliert fest. Die individuellen Regelungen zur Bestattung sind jedoch unabhängig von einer eventuellen Hinterlegung von Geldmitteln, die grundsätzlich jedoch sehr empfehlenswert ist.“
Was passiert, wenn der Bestatter, bei dem die Bestattungsvorsorge abgeschlossen wurde, den Betrieb einstellt?
„Grundsätzlich übernimmt der Rechtsnachfolger eines Unternehmens dessen Rechte sowie auch dessen Verpflichtungen. Da grundsätzlich niemals beim Bestatter selbst Geldmittel eingezahlt werden, behält der Vorsorgende stets die Handlungsvollmacht über einbezahlte Geldmittel. Wer seine bestehende Bestattungsvorsorge nicht beim jeweiligen Rechtsnachfolger fortführen möchte, kann selbstverständlich den vorhandenen Vorsorgevertrag kündigen.“
Falls dieser Artikel Ihr Interesse geweckt hat oder Sie gar konkrete Fragen zum Thema haben, rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns im Vorsorgebüro in der Friedrichstraße 1.
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