Die moderne Medizin befindet sich oft in einem Spannungsfeld zwischen medizinischem Fortschritt, wachsenden Unterschieden in den individuellen Werthaltungen, einer starken Betonung der Patientenautonomie und dem zunehmenden Einfluss wirtschaftlicher Aspekte. All diese Faktoren können zu ethischen Konfliktsituationen führen.
Wer soll beurteilen oder entscheiden, ob das Leben noch lebenswert ist? Wie würde die Patientin entscheiden, wenn sie könnte?
Frau M. ist 82 Jahre alt. Sie war bisher selbst versorgend, lebte in einer eigenen Wohnung im selben Haus wie die Familie des Sohnes. Jetzt ist sie an einem schweren Schlaganfall erkrankt und liegt auf der Stroke Unit. Die linke Körperhälfte ist gelähmt, sie schläft eigentlich den ganzen Tag, benötigt rund um die Uhr pflegerische Unterstützung. Die Angehörigen können das Leid der Patientin schwer ertragen und sehen eine Weiterbehandlung im Krankenhaus nicht als sinnvoll an. Sie fordern eine Einstellung sämtlicher therapeutischer Maßnahmen. Das Behandlungsteam der Stroke Unit geht durchaus von einem Besserungspotenzial bei der schwer betroffenen Patientin aus und empfiehlt die vorübergehende Anlage einer Magensonde und eine Rehabilitationsbehandlung für die Patientin. Da der mutmaßliche Wille der Patientin nicht offensichtlich ist und eine Patientenverfügung nicht vorliegt, findet schließlich eine gemeinsame Beratung mit Angehörigen, Behandlern und Mitgliedern des Klinischen Ethik-Komitees statt. Man einigt sich, der Patientin etwas Zeit zu geben und eine Rehabilitationsbehandlung zu versuchen. Sollte sich hier keine Besserung einstellen, wäre immer noch die Möglichkeit vorhanden, auf eine palliativmedizinische Behandlung umzustellen. – Drei Monate später ist die Patientin zwar immer noch schwer behindert, sie hat eine Lähmung der linken Körperhälfte. Sie kann jedoch im Rollstuhl sitzen, wird zuhause mit Hilfe eines Pflegedienstes versorgt und freut sich jeden Tag, ihre Enkel zu sehen. Die Magensonde konnte entfernt werden.
Situationen wie die hier geschilderte treten im Alltag eines Akutkrankenhauses regelmäßig auf. Oft existieren verschiedene Vorstellungen seitens Patienten, Angehörigen, Behandlern und Pflegenden, welche diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen für einen Patienten hilfreich sind. Liegt eine eindeutige Patientenverfügung vor, so ist die für alle Beteiligten bindend. Viele Konflikte lassen zudem sich rein informell – durch Gespräche, Aufklärung, Abwägen – lösen. Wenn jedoch keine Handlungsoption als offensichtlich richtig oder falsch erscheint und Wertvorstellungen sehr verschieden sind – und das ist im klinischen Alltag nicht selten – kann eine Beratung durch neutrale Personen, die nicht zum Behandlungsteam gehören, sehr hilfreich sein. Für solche Fälle gibt es die Institution des Klinischen Ethik-Komitees.
Das Klinische Ethik-Komitee bietet im Klinikalltag eine sehr hilfreiche Unterstützung
Das Klinische Ethik-Komitee und seine Mitglieder haben als Ethikberater die Aufgabe, bei der Suche nach einer ethisch begründeten und für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung zu helfen. Im Rahmen einer ethischen Fallbesprechung kommen Mitglieder des Behandlungsteams, Angehörige und Mitglieder des Ethik-Komitees für etwa eine Stunde zusammen und besprechen die spezielle Konfliktsituation eines Falles – stets unter Berücksichtigung der Prinzipien der Autonomie, der Fürsorge, des „Nicht-Schaden-Wollens“ und der Gerechtigkeit. Am Ende einer solchen Besprechung resultiert eine Handlungsempfehlung, die im optimalen Fall den Konsens aller Beteiligten abbildet.
Die Mitglieder des Ethik-Komitees setzen sich aus Angehörigen ganz verschiedener Berufsgruppen des Klinikums zusammen – neben Pflegenden, Ärzten und Sozialarbeitern sind auch Psychologen, Verwaltungsmitarbeiter und eine Seelsorgerin Teil des Ethik-Komitees. Die Mitglieder sind teils durch ihre Profession und Interesse, teils auch durch eine spezielle Weiterbildung zum „Ethikberater im Gesundheitswesen“ für ihre Mitarbeit im Ethik-Komitee qualifiziert. Neben der Durchführung von ethischen Fallberatungen ist es eine Aufgabe des Klinischen Ethik-Komitees, Weiterbildungen zu medizin-ethischen Themen zu veranstalten und soweit sinnvoll Leitlinien zu ethischen Konfliktsituationen zu erstellen. Dadurch soll das Thema „Ethik in der Medizin“ als eine Grundlage des hausinternen Wertesystems des Klinikums bei allen Mitarbeitern, Patienten und Angehörigen stets präsent sein.
Wenn eine Beratung zu einem ethischen Thema gewünscht ist, kann diese jederzeit bei den Mitgliedern des Klinischen Ethik-Komitees veranlasst werden. Mitarbeiter des Klinikums nutzen hierfür ein digitales Kontaktformular, das im hausinternen Intranet hinterlegt ist. Patienten und Angehörige können sich schriftlich oder telefonisch an das Sekretariat der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Klinikums Bad Salzungen oder an den Vorsitzenden des Klinischen Ethik-Komitees, Herrn Dr. med. Marcus Rössler, wenden. Klinikum Bad Salzungen
Dr. med. Marcus Rössler
Facharzt für Neurologie
Oberarzt der Stroke Unit Klinikum Bad Salzungen
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
www.klinikum-badsalzungen.de
Terminvereinbarung:
Klinisches Ethikkomitee
Telefon: 03695 / 64-6601
Rechtzeitig Vorsorge treffen – Vollmacht und Patientenverfügung sinnvoll gestalten
(Ethische) Fragestellungen, die sich aufgrund einer Krankheit, als Folge eines schweren Unfalls oder am Ende des Lebens stellen können, belasten und beschäftigen uns. Niemand beschäftigt sich gerne mit derartigen Fragen. Gesund ein hohes Alter zu erreichen und am Ende ohne Schmerzen oder Leiden aus dem Leben zu scheiden – das ist die Hoffnung von uns allen. Sich bereits in gesunden Tagen ausführlich mit dieser Thematik auseinander zu setzen – vorrausschauend für die Wechselfälle des Lebens seine Entscheidungen zu treffen – ist wichtig! Welche ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen und Eingriffe gewünscht sind oder unterlassen werden sollen, darüber gilt sich klar zu werden. Diese Zeilen sollen ermutigen, diese schwierigen Fragen in Ruhe zu überdenken und mit Vertrauenspersonen, der Familie sowie Angehörigen und bei auftauchenden Fragen mit Hausarzt oder Menschen in fachkundigen Organisationen bzw. Beratungsstellen zu besprechen. Entscheiden Sie sich für die Abfassung einer Patientenverfügung! Und: Es ist sinnvoll, auch eine Vorsorgevollmacht (und/oder Betreuungsverfügung) zu verfassen – bevor es zu spät ist! Angehörige dürfen nämlich nur Entscheidungen treffen oder Erklärungen abgeben, wenn Sie in Besitz einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder gerichtlich bestellter Betreuer sind.
Eine Vollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung – bedeutet also keinesfalls Entmündigung und ist keine Frage des Alters!
Vorsorglich – also für den Fall, dass man seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann – wird einer oder mehreren Vertrauenspersonen die sog. Vertretungsmacht erteilt.
Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollte man den Rat eines Anwalts/ Notars in Anspruch nehmen.
Neben Betreuungsbehörden und -vereinen bietet auch das Gesundheitsinformationszentrum am Klinikum Bad Salzungen Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Vollmacht sowie Betreuungs- und Patientenverfügung an.