Mit einer Zahnzusatzversicherung lassen sich Behandlungskosten reduzieren.
Schöne und gepflegte Zähne sind für die meisten Menschen ein wichtiges Stück Lebensqualität – nicht nur wegen der „Außenwirkung“, sondern auch für das eigene Wohlbefinden. Wer seine Zähne gesund halten möchte, sollte regelmäßig zum Zahnarzt.
Doch ob eine professionelle Zahnreinigung, ein Bleaching oder Zahnersatz ansteht, jeder Besuch in der Praxis kann schnell zu einer üppigen Rechnung führen.
GKV zahlt nur den jeweiligen Festzuschuss
Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur einen Teil der Kosten. Wie viel das genau ist, hängt vom Befund ab. Dafür gibt es eine Regel- beziehungsweise Standardversorgung. Die Kasse beteiligt sich daran mit einem Festzuschuss von 60 Prozent. Ist das Bonusheft in den letzten fünf beziehungsweise zehn Jahren lückenlos ausgefüllt, steigt der Zuschuss auf 70 oder 75 Prozent.
Der Festzuschuss bleibt immer gleich hoch – unabhängig davon, ob man sich für eine Regelversorgung oder eine hochwertigere Variante entscheidet. Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung werden in der Regel von der Kasse nicht übernommen, das gilt auch für das Bleaching. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung kann man sich vor hohen Kosten bei Zahnbehandlungen schützen. Doch bei welchen Behandlungen kann sie für Entlastung sorgen?
Zahnzusatzversicherung sorgt für finanzielle Entlastung
Richtig teuer kann es werden, wenn Zahnersatz fällig wird: Sei es ein Implantat, eine Brücke oder eine Zahnkrone aus Keramik. Wer gesetzlich versichert ist, erhält dann immer die sogenannte Regelversorgung, also die günstigste Variante. Private Zusatzversicherungen erstatten dagegen bis zu hundert Prozent der Kosten auch für hochwertige Behandlungen. Der Anbieter leistet ohne Wartezeit, Gesundheitsfragen müssen im Vorfeld nicht beantwortet werden. Neben dem besonders kostspieligen Zahnersatz kann eine Zahnzusatzversicherung auch bei folgenden Behandlungen für Entlastung sorgen: bei schmerzstillenden Behandlungen (zum Beispiel Akupunktur, Hypnose, Vollnarkose, Lachgassedierung oder Dämmerschlaf), bei hochwertigen Füllungen und Inlays, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, bei einer Zahnprophylaxe, beim Bleaching oder auch bei kieferorthopädischen Behandlungen. djd