Nach Schwierigkeiten bei der Bearbeitung lohnt es sich, nachzufragen
Bei der Bearbeitung der Anträge für 2018 zum Landespflegegeld gibt es Anlaufprobleme. Der VdK Kreisverband Bayreuth rät: Wenn über zwei Monate nach der Antragstellung noch kein Bescheid oder eine Zwischennachricht von der Landespflegegeldstelle angekommen ist, sollte man nachhaken.
Gegebenenfalls sei es sogar besser, einen komplett neuen Antrag zu stellen. Diesem sollte eine Kopie des ersten Antrags beigefügt werden. Bei der Landespflegegeldstelle sind bis Anfang Dezember 337.000 Anträge auf das Landespflegegeld eingegangen. Laut Staatsregierung sind 77,5 Prozent aller Anträge für das Jahr 2018 erfasst. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrage sechs Wochen.
Leider sind aber einige Anträge, obwohl sie gestellt wurden, offenbar nicht in der Landespflegegeldstelle angekommen. Wie es zu diesem vereinzelten „Verschwinden“ kommen konnte, ist laut Staatsregierung ungeklärt. Das Landespflegegeld über 1.000 Euro soll künftig einmal jährlich im September ausgezahlt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2.
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Christian Hartmann Ass. jur.
Sozialverband VdK Bayern e.V.
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