Voraussetzungen - Ausstattung - Testen - Kaufen oder Mieten - Kosten
Wer nicht mehr gut gehen kann, schafft mit einem E-Mobil wieder längere Strecken. Oft zahlt die Krankenkasse Zuschüsse für so ein Gefährt. Wann lohnt die Anschaffung?
Mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs:
Diese kleinen Gefährte mit drei oder vier Rädern dürfen – in Schrittgeschwindigkeit – auch auf Gehwegen fahren. Dank Sitz und Armlehnen fährt man mit ihnen sicher und bequem zum Restaurant, zu Freunden oder zum Supermarkt.
Die Mobilität hat allerdings ihren Preis und auch wenn man keinen Führerschein für die E-Mobile braucht: Diese zwischen 6 und 15 km/h schnellen Gefährte sind nicht für jeden gleichermaßen geeignet. Fachleute erklären, was man wissen muss.
Voraussetzungen:
„Nutzerinnen und Nutzer benötigen keinen speziellen Führerschein“, sagt Sibell Turus vom Verbund Pflegehilfe in Mainz. Sie sollten aber ein Mindestmaß an körperlicher Fitness haben, wenn sie mit einem E-Mobil unterwegs sind. Denn immer wieder kann es draußen zu Situationen kommen, in denen sie kurzfristig reagieren und beispielsweise ohne Hilfe absteigen müssen.
Außerdem betont die Expertin: „In jedem Fall müssen Nutzerinnen und Nutzer mental in der Lage sein, ein E-Mobil zu steuern.“
Das heißt, sie müssen sich zutrauen, dass Gefährt zu fahren. Und sie müssen dazu in der Lage sein, vorausschauend zu agieren. Etwa, dass sie rechtzeitig stoppen, wenn es einmal eng wird auf dem Gehweg.
Voraussetzung dafür, dass ein E-Mobil ganz ohne Führerschein im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden darf: Es muss unter die Kategorie der „motorisierten Krankenfahrstühle“ fallen. Darauf weist der ADAC hin. Das ist auch die Voraussetzung dafür, dass sie auf Gehwegen fahren dürfen. Andernfalls sei je nach Fahrzeugart eine Prüfbescheinigung, wie man sie von Mofas kenne, oder sogar die Fahrerlaubnis AM nötig.
Ausstattung:
E-Mobile haben einen Lenker und sehen aus wie ein ziemlich breiter Motorroller. Sind mehrere Personen in einem Haushalt auf das E-Mobil angewiesen, könne man überlegen, sich einen Zweisitzer anzuschaffen, sagt Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen.
Ein wichtiger Faktor ist auch die Reichweite, die sich laut ADAC von Modell zu Modell stark unterscheiden kann: Manche schaffen nur 30 Kilometer mit einer Ladung, andere 120 Kilometer.
Eine vernünftige Beleuchtung ist Pflicht. Außerdem sollte man sich über das verbaute Bremssystem schlaumachen. Manche Modelle verfügen beispielsweise über eine automatische Geschwindigkeitsbegrenzung. Die verhindert, dass man zu schnell wird, wenn es mal steil bergab geht. Andere E-Mobile drosseln in Kurven automatisch die Leistung. Das senkt die Gefahr, dass man umkippt.
Abstellort:
Erwägt man die Anschaffung, sollte man abklären, wo das Gefährt stehen kann – insbesondere, wenn man in einer Mietwohnung lebt. Ein Anruf bei der Hausverwaltung klärt, ob und wo man das E-Mobil abstellen könnte.
Der Abstellplatz für das Gefährt sollte sicher und barrierefrei zugänglich sein. Die Gefährte wiegen einiges. Einfach mal die Treppen hochtragen? Fehlanzeige. In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es laut Verbraucherschützerin Oelmann aber Abstellmöglichkeiten, die überdacht und verschließbar sind.
Kosten:
Günstige Elektromobile kosten nach ADAC-Angaben knapp 700 Euro. Je nach maximaler Geschwindigkeit und technischer Ausstattung steigen die Preise sogar bis in den fünfstelligen Bereich.
„Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es von der Krankenkasse einen Zuschuss“, sagt Sibell Turus. Zum einen ist es dafür nötig, dass ein Arzt oder eine Ärztin ein Elektromobil verordnet. Zum anderen muss das jeweilige Modell im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sein.
Wer nicht kaufen will, kann auch mieten. Die Miete eines E-Mobils beläuft sich laut Sibell Turus auf 200 bis 300 Euro monatlich.
„Hier stellt sich aber grundsätzlich die Frage, ob sich das langfristig rechnet“, so die Expertin. Neben der Miete fallen häufiger noch Kaution und Bereitstellungsgebühr an. Dafür spart man sich andere Kosten, etwa für Reparaturen von Verschleißteilen.
Eine andere Option: Ein gebrauchtes E-Mobil kaufen. Das ist aber mit Vorsicht zu genießen, sagt Oelmann: „Während es Fachfirmen gibt, die technisch überprüfte Elektromobile verkaufen, ist die technische Sicherheit bei einem privaten Kauf nicht garantiert.“
Testen:
Egal, ob gebraucht oder neu: „Wichtig ist, vor dem Kauf eine Probefahrt zu machen“, sagt Sibell Turus. Hat man ausreichend Beinfreiheit, kann man sicher ein- oder aussteigen, ist der Sitz bequem? Und lässt sich der fahrbare Untersatz in der Umgebung rund um das eigene Zuhause überhaupt gut nutzen? Wenn es etwa vorwiegend hohe Bordsteine gibt, wo das Gefährt nicht hinaufkommt, dann ist die Anschaffung eines Elektromobils womöglich keine gute Idee.
Vor einem Kauf sollte man auch die Verstauungsmöglichkeiten in Augenschein nehmen. Das ist wichtig, wenn Einkäufe nach Hause zu transportieren sind. Müssen Gehstock oder Sauerstoffgerät mitgenommen werden? Dann sollte es dafür entsprechende Halterungen geben.
Wie bei allen Hilfsmitteln gilt: „Man sollte sich ausführlich beraten lassen“, sagt Annabel Oelmann. Sei es direkt im Sanitätshaus, bei Pflegehilfevereinen oder in einer Verbraucherzentrale.
Stromkosten:
Ebenfalls zu beachten: Durch die Verwendung eines Elektromobils steigen die Stromkosten im Haushalt. Mit einem Energiekostenmesser lässt sich schnell feststellen, wie viele Kilowattstunden das einmalige Laden eines Fahrzeugs verbraucht.
„Dieser Betrag mal der Anzahl der erwarteten Ladungen pro Jahr ergibt den Jahresverbrauch in Kilowattstunden“, so Oelmann. Sie rät, mit der Krankenkasse zu sprechen, ob ein Zuschuss zur Stromrechnung drin ist.
Laut eines älteren Urteils des Bundessozialgerichts muss die Krankenkasse auch für die Energieversorgung eines Hilfsmittels aufkommen (Az.: 3 RK 12/96). Der Sozialverband VDK weist ebenfalls darauf hin, dass Krankenkassen auf Antrag Stromkosten für elektrische Hilfsmittel erstatten, sofern diese ärztlich verordnet wurden. dpa/tmn